Home
Home
 
Team
Personenschutz
Bewachung
Detektei
Consulting
Seminare
 
Links
 
 
WKO
   
 
 
 
 
Area:
 
AGB
 
 
 Sämtliche Dienstleistungen werden ausschließlich mit
 qualifiziertem & repräsentativem Personal durchgeführt.
 
     
 
AGB:
 
     
 
I. Vertragsabschluß
1. Der Auftraggeber ermächtigt die Firma S.I.S.S. - Security für Detektiv- und Sicherheitsoperationen, in der Folge „Auftragnehmer“ genannt, zur Durchführung des in der Auftragserteilung angeführtenAuftrages. Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Erbringung einer Detektivleistung.
2. Diese AGB gelten auch für durch den Auftraggeber gewünschte oder genehmigte Ergänzungs- oder Folgeaufträge.
3. Änderungen der Auftragserteilung, der Honorarvereinbarung und der AGB sind nur in schriftlicher Form zulässig.
4. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass dessen eigene AGB gegenüber dem Auftragnehmer nicht anwendbar sind.
5. Der Auftraggeber bestätigt mit Unterfertigung der AGB, dass mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen Ziele verfolgt werden.

II. Zahlungsvereinbarung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personal- und Sachaufwand durch Vorauszahlung zu decken.
Die geplante Tätigkeit wird in dem Zeitpunkt aufgenommen, in dem die Akontierung getätigt wurde.
2. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist das Entgelt mit Rechnungslegung oder Berichtübermittlung durch den Auftraggeber fällig.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche durch den Auftrag verursachten Zeit- und Sachaufwände, auch auftragskausale Behörden- und Gerichtstermine sowie Verkehrs- und Verwaltungsstrafen abzudecken.
4. Der Auftraggeber haftet für Aufwendungen und Schäden, die aufgrund mangelnder Informationsweitergabe/ Informationsdefizit beim Auftraggeber entstehen.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenso, den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher aus der Durchführung des Auftrages entstandenen Nachteile schad- und klaglos zu halten.
6. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Verzugsfall der fälligen Honorare die gesetzlichen Verzugszinsen und alle Mahn- , Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten sowie die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu ersetzen.

III. Auftragsdurchführung

1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse und Vorgangsweisen weder vorweggenommen noch garantiert werden können. Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages. Eine Haftung für den Erfolg des Auftrages wird ausgeschlossen.
2. Der Einsatz und das Ablösen des Personals, die Fahrzeugverwendungen sowie die Art der Ausführung des Auftrages liegen im fachlichen Ermessen des Auftragnehmers.
3. Der Auftragnehmer hat, sofern der Auftraggeber nicht erreichbar ist, die Freiheit unaufschiebbare Handlungen ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber auf dessen Kosten durchzuführen.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor dem Einsatz von Überwachungseinrichtungen (z. B. Videoüberwachungsanlage) die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
5. Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Angebote und Rechnungen des Auftragnehmers sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe an oder der Ermöglichung der Kenntniserlangung durch Dritte.

IV. Quellenschutz

1.
Der Auftragnehmer ist nicht verhalten dem Auftraggeber Namen, die den Auftragnehmer im Zuge der Auftragstätigkeit zur Kenntnis gelangt sind, mitzuteilen.
2. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf die Preisgabe der Identität von Auskunftspersonen und Informanten.

V. Berichterstattung und Vertagsbeendigung

1.
Die Berichterstattung erfolgt in der Regel schriftlich, wird streng vertraulich behandelt
und ist nur für den Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigten bestimmt.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Irrtümer oder Fehler aufgrund von mündlichen Berichten.
3. Den Aufragnehmer trifft keine Haftung für die Verwendung der Informationen und Ermittlungsergebnisse
durch den Auftraggeber, der für die Weitergabe der Berichte persönlich haftet.
4. Falls die Auftragserteilung durch eine bevollmächtigte oder ersuchte Person erfolgt, haftet diese für alle Ansprüche des Auftragnehmers aus dem gegenständlichen Vertrag mit dem Auftraggeber zu ungeteilter Hand.

VI. Vertragbeendigung
1.
Die Beendigung des Vertrages/Auftrages ist dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
2. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Kosten, die durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung dem Auftragnehmer entstehen.

VII. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe

1.
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbständige oder unselbständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen.
Diese Bestimmung gilt auch noch ein Jahr nach Beendigung des Vertrages.
2. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatz (1), so ist er verpflichtet, die sechsfache monatsgebühr als Vertragsstraße zu zahlen.

VIII. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Eisenstadt.